Schlagwort -Preisbindung

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Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Juli 2012
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Rigide Preisbindung bei Tabakwaren
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Abmahnung eBuch eG
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Buchpreisbindung – „Fördermodell“ einer Online-Versandbuchhandlung verboten

Was wird abgemahnt: Die häufigsten Abmahngründe im Juli 2012

Die Abmahnungen die der IT-Recht Kanzlei im vergangenenen Monat vorgelegt wurden sind wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Juli 2012:

1. Fehler in der Widerrufsbelehrung

2. 40-Euro-Klausel

3. fehlende Warnhinweise

4. fehlerhafte AGB

5. irreführende Werbung

6. Rücksendekosten

7. fehlende Grundpreisangabe

8. Preisbindungsgesetz

9. Verbrauchswerte

10. Markenrechtsverletzung

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Rigide Preisbindung bei Tabakwaren

Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden.

Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.

Preisbindung

Die Preisbindung von Tabakwaren ist im Tabaksteuergesetz (TabStG) geregelt, insbesondere in Abschnitt 5 (§§ 24 ff. TabStG). Ergänzend sind Einzelnormen aus der Tabaksteuerverordnung (TabStV) zu beachten. Der Preis wird übrigens vom Hersteller (oder ggf. Importeur) gem. § 3 Abs. 1 TabStG verbindlich festgelegt und ist auf den Steuerzeichen vermerkt.

Verbote und Ausnahmen

Verboten sind nach Maßgabe des TabStG die folgenden Handlungen:

Beipacken von Gegenständen (§ 24 TabStG);

Stückverkauf von Zigaretten (§ 25 I 6 TabStG);

Siegelbruch (§ 25 I 1 TabStG);

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Abmahnung eBuch eG

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma eBuch eG wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblichem Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz.

Überblick und Inhalt

Abmahner: eBuch eG
Begründung:

angeblicher Verstoß gegen das BuchPrG beim Vertrieb von Büchern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher) Mehr erfahren

Buchpreisbindung – „Fördermodell“ einer Online-Versandbuchhandlung verboten

Mit Urteil hat das Landgericht Hamburg einer Online-Versandbuchhandlung verboten, auf dem Wege eines sog. „Fördermodells“ Bücher unterhalb des durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preises an ihre Kunden zu verkaufen.

Die Antragsgegnerin betreibt im Internet eine Versandbuchhandlung, in der sie u.a. Bücher aus allen Bereichen der Wissenschaften anbietet. Für den Verkauf von Fachbüchern entwickelte die Antragsgegnerin ein „Fördermodell“: Sie wandte sich an diverse Wirtschaftsunternehmen und warb Beiträge für einen sog. „Fördertopf“ ein. Unternehmen, die Beiträge in den „Fördertopf“ eingezahlt hatten, wurden auf der Homepage der Antragsgegnerin als „Partnerunternehmen“ ausgewiesen. Wenn nun ein Kunde ein Fachbuch kaufte, stellte die Antragsgegnerin ihm zunächst auf seinem Kundenkonto den Ladenpreis in Rechnung, belastete sodann den „Fördertopf“ mit 10% des Ladenpreises und schrieb diesen Betrag anschließend wieder dem Kundenkonto gut. Im Ergebnis musste der Kunde damit nur 90% des nach der Buchpreisbindung festgesetzten Ladenpreises bezahlen. Auf der Rechnung wurde er auf das fördernde Unternehmen hingewiesen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.