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Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt
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Neues eBook der IT-Recht Kanzlei: Preisangabenverordnung richtig umsetzen!

Unzulässig: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt

Mit Urteil vom 13.06.2014 (Az.: 315 O 150/14) hat das LG Hamburg entschieden, dass auch bei einer Preisvergleichsliste innerhalb der Suchmaschine „Google“ bei einer Anzeige zwingend die Versandkosten mitanzugeben sind und dass deren Einblendung lediglich durch einen „Mouse-Over-Effekt“ nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV  genügt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

Produkt- und Preissuchmaschinen sollen Verbrauchern einen schnellen und einfachen Vergleich verschiedener produktbezogener Angebote im Internet ermöglichen und heben durch errechnete Rangfolgen die kostengünstigste Option für den geplanten Kauf hervor. Damit Anzeigen in den Suchmaschinen mit Blick auf die konkrete Zusammensetzung des Gesamtpreises nicht verfälscht und damit hierarchisch besser eingestuft werden als tatsächlich geboten, gelten auch hier die allgemeinen gesetzlichen Preisinformationspflichten. Der BGH hatte in der Vergangenheit bereits geklärt gehabt, dass in Preissuchmaschinen die Versandkosten bereits anzugeben sind.

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Neues eBook der IT-Recht Kanzlei: Preisangabenverordnung richtig umsetzen!

Immer wieder erreichen die IT-Recht Kanzlei diverse Anfragen zur Preisangabenverordnung, die alle dasselbe Problem berühren: Auf welche Art und Weise hat man im Internet Preise für Waren oder Dienstleistungen darzustellen?

Wie haben Grundpreisangaben zu erfolgen und welche Besonderheiten gelten etwa bei Preissuchmaschinen, Preisvergleichslisten oder beim Verkauf über eBay? Lesen Sie hierzu das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei, das auch exotische Themen in Zusammenhang mit der PAngV behandelt.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.