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Abmahnung Dr. Rigo Trendelburg GmbH
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Abmahnung Inge Atge: Gewerblicher Privatverkäufer
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Abmahnung eBay, Paola Dietze
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Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung

Abmahnung Dr. Rigo Trendelburg GmbH

Die IT-Recht Kanzlei wurde über eine Abmahnung der Firma Dr. Rigo Trendelburg GmbH informiert, in der der private Handlungstatus eines Anbieters bezweifelt wird.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Dr. Rigo Trendelburg GmbH
  • Begründung: 
    • angeblich gewerblicher Handlungsstatus, obwohl die Mitgliedschaft als privat gekennzeichnet ist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Inge Atge: Gewerblicher Privatverkäufer

Wir wurden über eine Abmahnung der Frau Inge Atge informiert.

 

Frau Agte mahnt den angeblich gewerblichen Status eines Privatanbieters auf der Handelsplattform ebay ab.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Inge Agte
  • Begründung: angeblichgewerbliche Aktivitäten, obwohl die Mitgliedschaft als Privat gekennzeichnet ist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Abmahnung eBay, Paola Dietze

Nach unserem Kenntnisstand mahnt Frau Paola Dietze wettbewerbsrechtliche Handlungen auf eBay ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Paola Dietze
Begründung:

Auftreten als privater Verkäufer trotz gewerblichen Handelns

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay

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Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung

Bin ich Unternehmer, oder bin ich es nicht ?

Die Unterscheidung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer spielt beim Rechtsverkehr im Internet eine entscheidende Rolle.

Alltäglich ist man im Onlinehandel mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312b, 312d i.V.m. § 355 BGB) oder mit den Beweislast- und Gewährleistungsregelungen des Verbrauchsgüterkaufs ( §§ 474 ff. BGB) konfrontiert.

All diesen Vorschriften ist gemein, dass ein Rechtsgeschäft zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher vorliegen muss.

Aus diesem Anlass sollen im Folgenden die Begriffe des Verbrauchers und Unternehmers näher dargestellt und einzelne Sonderfälle aufgezeigt werden.

Abschließend geben einige Rechtsprechungshinweise eine weitere Hilfestellung für die gerade in Grenzfällen vielfach komplizierte Abgrenzung.

Der Verbraucher ( § 13 BGB)

1.    Der Begriff des Verbrauchers in § 13 BGB

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Der Verbraucherbegriff des § 13 BGB findet Anwendung, wenn im Gesetz (im BGB oder anderen Gesetzen, z.B. auch UWG) vom „Verbraucher“ die Rede ist. Die folgenden zwei Merkmale sind von besonderer Bedeutung.

Den ganzen Leitfaden lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.