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SEPA: Anstehende Änderungen und Probleme für e-Trader
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E-Commerce mit Österreich: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt

SEPA: Anstehende Änderungen und Probleme für e-Trader

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) hat bisher dafür gesorgt, dass grenzüberschreitende Zahlungen in Europa billig, schnell und fehlerfrei zu bewerkstelligen sind. Künftig soll SEPA noch deutlich ausgeweitet werden und sukzessive die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten auch im Inland ablösen. Gleichzeitig sollen die Verbraucherrechte gestärkt werden – wohl zulasten der Händler.

Das System SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) regelt im Wesentlichen den (unbaren) europäischen Zahlungsverkehr durch standardisierte Verarbeitungsvorgänge. Hierdurch werden grenzüberschreitende Zahlungen einfacher, und die Fehlerquote aufgrund inkompatibler nationaler Zahlungssysteme entfällt.

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E-Commerce mit Österreich: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt.

 Außerdem ist es im Zeitalter der digitalen Kommunikation überhaupt kein Problem mehr, auch zu weit entfernten Kunden Kontakt zu halten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die deutsche Rechtslage an der Grenze endet – und das Recht in Österreich hat einige Eigenheiten aufzubieten, wenn es um e-Mails, Newsletter und Anrufe beim Verbraucher geht.

Spam ist nicht nur lästig, sondern auch teuer: Laut einer Studie von 2009 geistern jährlich 62 Billionen Spam-Mails durchs Netz und vergeuden ca. 33 Milliarden KWh Strom und ca. 100 Milliarden Stunden Arbeitszeit. Je nach Schätzung sind 89 bis 97% aller versandten e-Mails Spam, die weltweite Online-Community zahlt so unbewusst etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr drauf. Angesichts dieser Probleme hat man sich in Österreich dazu entschlossen, eine eigene Regelung gegen Spam in das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) aufzunehmen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.