Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einem angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr..
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
- Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- angeblich Urheberrechtsverletzung an Werbefotos beim Vertrieb von Aloe Vera Produkten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 20.000 €
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