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EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“
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Neues Produktsicherheitsgesetz – welche Pflichten enthält es für Hersteller und Händler?

EU-Vorhaben zur Produktsicherheit und „Made in Germany“

Die EU-Kommission will (zumindest mittelbar) ein Heiligtum der deutschen Industrie antasten: Nach einem Normvorschlag sollen künftig alle in der EU produzierten Produkte entweder mit „Made in EU“ oder „Made in [Mitgliedsstaat]“ gekennzeichnet werden – was als relativ harmlose Idee begann, hat nun eine hitzige Debatte über Sinn und Unsinn des Labels entzündet. Aber wie schlimm steht es nun um „Made in Germany“? Ein Überblick.

 

 

„Made in Germany“ – eine kurze Geschichte
Tatsächlich ist bis heute nicht endgültig geklärt, was „Made in Germany“ tatsächlich bedeutet. Ursprünglich wurde die Bezeichnung 1887 in Großbritannien eingeführt, um den dortigen Markt vor billigen Imitaten aus dem Ausland zu schützen. Als sich dann jedoch herausstellte, dass ausgerechnet die deutschen Produkte von besonders hoher handwerklicher Qualität waren, wandelte sich die Bezeichnung nach und nach vom Billiglabel zum Gütesiegel. Hierzulande wurde allerdings nie reglementiert, wann und wie das Label vergeben werden darf; lediglich die Rechtsprechung hat immer wieder…

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Neues Produktsicherheitsgesetz – welche Pflichten enthält es für Hersteller und Händler?

Seit 1. Dezember 2011 gilt das neue Produktsicherheitsgesetz und ist seitdem die zentrale nationale Vorschrift zur Produktsicherheit.

Es löst das bisher geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ab.

Was sollten Hersteller, Händler und Importeure wissen?

Welchen Pflichten müssen sie nach dem neuen Gesetz nachkommen?

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen und wie groß ist insbesondere die Abmahngefahr?

Die IT-Recht Kanzlei hat die Neuregelung genauer unter die Lupe genommen.

Lesen Sie hierzu den ausführlichen Artikel der IT-Recht-Kanzlei.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.