Abmahnung Thomas Baczewski durch RA Tawil: 40-Euro-Klausel
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sascha Tawil RA
Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren