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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Grundpreisangabe”
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Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Rasierschaum und Deo

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Grundpreisangabe”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Grundpreisangaben beim Verkauf von Rasierschaum und Deo-Sticks über eBay

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

Abmahnung eBay: Fehlende Grundpreisangabe bei Rasierschaum und Deo

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Rasierschaum und Deo-Sticks

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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