Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung
Herr Thomas Russer hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
- Abmahner: Thomas Russer
- Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand seit dem 13.06.2014 entspreche.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 Euro