Schlagwort -Rechtsstand 13.06.2014

1
Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung

Abmahnung Thomas Russer: Veraltete Widerrufsbelehrung

Herr Thomas Russer hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
  • Abmahner: Thomas Russer
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand seit dem 13.06.2014 entspreche.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 Euro

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.