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Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen
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Die IT-Recht Kanzlei auf Facebook: Fast 5.000 Fans sind stets auf dem Laufenden

Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen

Der E-Commerce hat längst die Staatsgrenzen der Bundesrepublik überschritten. Zahlreiche Online-Händler bieten ihre Waren grenzüberschreitend auch in Frankreich an.

Doch obwohl der Verbraucherschutz von Brüssel aus gelenkt wird, sind noch einige wesentliche Unterschiede in der Rechtslage des E-Commerce zwischen Deutschland und Frankreich zu erkennen.

Damit steigt natürlich auch die Gefahr von kostspieligen Sanktionen im Nachbarland, wie es neulich etwa einer der größten französischen Mobilfunkanbieter Free erfahren musste, als 32 seiner AGB-Klauseln für nichtig erklärt wurden – und 50.000 Euro an eine Verbraucherschutzorganisation zu zahlen waren.

Die IT-Recht-Kanzlei bietet ab sofort französische Rechtstexte an (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung), die den französischen rechtlichen Besonderheiten angepasst sind, sodass Online-Händlern das Anbieten von Waren auf dem französischen Markt leichter fallen wird.

Im Folgenden sollen einige der wesentlichen rechtlichen Unterschiede zwischen deutschem und französischem Recht aufgezeigt werden.

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Die IT-Recht Kanzlei auf Facebook: Fast 5.000 Fans sind stets auf dem Laufenden

Als zentrale Anlaufstelle für Probleme rund um das IT-Recht ist es für die IT-Recht Kanzlei München natürlich verpflichtend, eine Facebook-Präsenz zu unterhalten.

Annähernd 5.000 User sehen das offensichtlich ähnlich und haben sich als Fans dieser Seite angeschlossen – und profitieren seitdem von kostenlosen Serviceleistungen der IT-Recht Kanzlei, die exklusiv für Fans angeboten werden.

Unsere Facebook-Präsenz liefert Fans regelmäßig interessante News – immer aktuell aus unserer täglichen Arbeit. Hierdurch wird es wieder ein bisschen leichter, bezüglich drohender Rechtsänderungen, Abmahnwellen und ähnlicher Unannehmlichkeiten auf dem Laufenden zu bleiben.

Zusätzlich bieten wir kostenlosen Zugriff auf aktuelle Rechtstexte: Jeweils eine aktuelle Fassung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung ist im PDF-Format auf unserer Seite hinterlegt. Nach dem Klick auf „gefällt mir“ können diese Dokumente heruntergeladen und kostenlos auf der eigenen Seite verwendet werden – rechtssicher und nach dem neuesten Stand von unseren Anwälten ausformuliert. Zusätzlich haben wir einen Link zu unserem kostenlosen Impressumsgenerator hinterlegt, der die Erstellung eines rechtssicheren Impressums für kommerzielle Websites erleichtert.

Und natürlich bietet die Seite allen Fans auf der Pinnwand die Möglichkeit, mit uns und anderen Händlern in Kontakt zu treten, Erfahrungen auszutauschen und Anregungen, Kritik oder auch einmal Lob zu hinterlassen.

In diesem Sinne hoffen wir auf viele weitere „likes“ für unsere Seite und freuen uns darauf, bald den fünftausendsten Fan begrüßen zu können!

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.