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Abmahnung Dema Vertriebs-GmbH
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Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern beim intrnationalen Verkauf

Abmahnung Dema Vertriebs-GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Dema Vertriebs-GmbH wegen angeblich fehlerhafter Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Dema Vertriebs-GmbH
  • Begründung:
    • angeblich ungenügende Anbieterkennzeichnung (Angaben zum Handelsregister, der Registernummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer)
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angeblich unlautere Angaben zu den Kosten der Rücksendung
    • angeblich nicht transparente Angaben zu den Versandkosten
    • angeblich fehlende Angabe der Höhe der Versandkosten
    • angeblich fehlerhafte Information über das Zustandekommen des Vertrages
    • angeblich unzulässige Angaben zur Aufrechnung
    • angeblich unzulässige Angaben zum Risiko des Transports
    • angeblich unzulässige Verkürzung der Gewährleistungsansprüche und der Schadensersatzansprüche
    • angeblich unwirksame Gerichtsstandsvereinbarung
    • angeblich unwirksame Rechtswahl
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 33.000 €

 

Mehr erfahren

Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern beim intrnationalen Verkauf

Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr hat viele Vorteile für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Verbraucherverträge anwendbaren Rechts geht.

 

Zwar können Unternehmer grundsätzlich durch AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

 

I. Rechtswahlklauseln in AGB

 
Kürzlich in einem früheren Beitrag hat die IT-Recht Kanzlei die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Rechtswahl in AGB gegenüber Gewerbetreibenden beleuchtet. Weitaus problematischer ist jedoch die Frage der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit – und damit der Möglichkeit – der Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern.

 

 

1. Rechtswahl – individuell oder in AGB

Webshop-Betreiber – aber auch andere Unternehmer in und außerhalb der Welt des World Wide Web – haben die Möglichkeiten der Rechtswahl, durch die sie das auf die Verträge mit ihren Kunden (Verbrauchern) anwendbare Recht (sog. Vertragsstatut) bestimmen können.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.