Schlagwort -Rohstoffzusammensetzung

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Abmahnung Jürgen Theißen: Textilkennzeichnung
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Abmahnung ebay: Unzulässige Rohstoffbezeichnungen
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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb: Unzureichende Textilkennzeichnung
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Abmahnung Webshop: Unzureichende Textilkennzeichnung

Abmahnung Jürgen Theißen: Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Jürgen Theißen wegen angeblich unzureichender Tetilkennzeichnung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Jürgen Theißen
  • Begründung: angeblicher Vertrieb von Herrenunterwäsche ohne ordentliche Textilkennzeichnung (100% Baumwolle)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Unzulässige Rohstoffbezeichnungen

Ein eBay-Händler wurde wegen der Angabe angeblich unzulässiger Rohstoffbezeichnungen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen die gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Textilverordnung nicht zulässig sind.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb: Unzureichende Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg vorgelegt in der angebliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der Textilzusammensetzung gerügt werden.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Rohstoffzusammensetzung bei textilen Erzeugnissen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Webshop: Unzureichende Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblich unzureichender Textilkennzeichnung einen Webshop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Textilkennzeichnung (Rohstoffzusammensetzung)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.