Schlagwort -Rückgabebelehrung

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Abmahnung Onlineshop: Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung
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Abmahnung ebay: Alte Fassung der Widerrufsbelehrung
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Abmahnung CAS-Discount GmbH
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Abmahnung ebay: Fehlende Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Nebenabreden & Gewährleistung
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Kommt 2014: Die neue Musterwiderrufsbelehrung
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Abmahnung Oliver Heilmann
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Abmahnung ebay: Fehlende ordnungsgemäße Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
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Abmahnung Sammelstelle: Ramon Witter
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Abmahnung Ramon Witter
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Abmahnung ebay: Rückgabebelehrung vs. Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Angela Joo durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage
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Abmahnung eBay 40 € Klausel und Widerrufsbelehrung vs. Rückgabebelehrung

Abmahnung Onlineshop: Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen angeblicher Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften abgemahnt.

Die von ihm verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Alte Fassung der Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler, wurde wegen der angeblichen Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung einer alten Fassung der Widerrufsbelehrung

 

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Abmahnung CAS-Discount GmbH

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma CAS-Discount GmbH wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung der Firma CAS-Discount GmbH:

 

  • Abmahner: CAS-Discount GmbH
  • Begründung: Angeblich fehlende Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

  

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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Abmahnung ebay: Fehlende Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt. 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

 

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Nebenabreden & Gewährleistung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unwirksamer Angaben zu den Nebenabreden, der Gewährleistung und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zu den Nebenabreden, in der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung und  zur Gewährleistung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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Kommt 2014: Die neue Musterwiderrufsbelehrung

Wenig Begeisterung auslösen dürfte bei den Händlern die Verbrauchern ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung. Wie sich aufgrund der an anderer Stelle aufgezählten Änderungen schon vermuten lässt, wird es mit Inkrafttreten dieser Änderungen eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben.

Zwar fällt – wie bereits dargestellt – das Rückgaberecht nach § 356 BGB weg, so dass es künftig keine Rückgabebelehrung mehr geben wird. Dafür hat es die neue Musterwiderrufsbelehrung in sich…

Nach geltender Rechtslage ist es Händlern möglich, eine einheitliche Widerrufsbelehrung einzusetzen, soweit es um die Lieferung von Waren geht. Besondere Anpassungen, etwa hinsichtlich der Liefersituation (z.B. Aufteilung in Einzellieferungen) und Merkmalen der Ware (z.B. deren Gewicht und davon abhängige Rücksendekosten) sind nicht erforderlich. Nach der neuen Musterwiderrufsbelehrung sieht dies leider ganz anders aus. Hier haben Händler wesentlich mehr Kriterien zur berücksichtigen und die Belehrung entsprechend zu gestalten. Besonders problematisch ist dabei, dass diese Kriterien in dem Zeitpunkt, in welchem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu belehren ist teilweise noch gar nicht vorhersehbar bzw. bestimmbar sind.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Abmahnung Oliver Heilmann

Die IT-Recht Kanzlei hat von einer Abmahnung des Herrn Oliver Heilmann Kenntnis erlangt, der einen ebay-Händler wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt hat.

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Oliver Heilmann
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Widerrufs-/Rückggabebelehrung
    • angeblich fehlende Informationenzum Zustandekommen des Kaufvertrags
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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Abmahnung ebay: Fehlende ordnungsgemäße Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung eines ebay-Händlers betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende ordnungsgemäße Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

 

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Abmahnung Sammelstelle: Ramon Witter

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Herrn Ramon Witter informiert.

 

Herr Witter mahnt die Widerrufsbelehrung, die Rückgabebelehrung und die AGB ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Ramon Witter
  • Begründung: angeblich fehlerhafte AGB, Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Ramon Witter

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Ramon Witter wegen angeblichen Verstößen gegen ds Wettbewerbsrecht vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Ramon Witter
  • Begründung: angeblich gleichzeitige Verwendung von Widerurfsbelehrung und Rückgabebelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

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Abmahnung ebay: Rückgabebelehrung vs. Widerrufsbelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

 

  • gleichzeitige Verwendung einer Rückgabebelehrung und einer Widerrufsbelehrung

 

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Abmahnung Angela Joo durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Angela Joo wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Sandhage Rechtsanwalt

Abmahner: Angela Joo
Begründung:

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte Verwendung von Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro Mehr erfahren

Abmahnung eBay 40 € Klausel und Widerrufsbelehrung vs. Rückgabebelehrung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Widerrufsbelehrung vs. Rückgabebelehrung

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

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