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Neue Hinweise eBays zum Widerrufsrecht – ein Bärendienst?

Neue Hinweise eBays zum Widerrufsrecht – ein Bärendienst?

Seit Kurzem blendet der Plattformbetreiber eBay bei einer Vielzahl gewerblicher Angebote zwei neue Hinweise, direkt oberhalb der Widerrufsbelehrung des Händlers ein.

Diese Hinweise bringen aufgrund ihrer ungenauen Formulierung nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei ein erhebliches Irreführungspotential mit sich.

Wenn auch (noch?) nicht alle gewerblichen eBay-Angebote die – wohl ohne Zutun des Händlers – angezeigten Hinweise „Nachdem der Artikel bei Ihnen eingegangen ist, widerrufen Sie den Kauf oder geben Sie den Artikel innerhalb dieser Rückgabefrist zurück: 14 Tage“ und „Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 Euro nicht übersteigt“ enthalten, ist damit zu rechnen, dass künftig sämtliche gewerblichen eBay-Angebote mit diesen Hinweisen versehen werden.

Diese – von eBay wohl gut gemeinten – Hinweise bereiten den betroffenen Händlern nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht erhebliche Probleme.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.