Schlagwort -Rückgaberecht

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Abmahnung kauf mich GmbH
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Abmahnung TradeTexx GmbH
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Abmahnung Heinz-Dieter Obitz: Fehlerhafte AGB
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Abmahnung SM-Fahrzeugteile, Sven Minetzke
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Abmahnung ebay: Widerrufs- und Rückgaberecht
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Die häufigsten Abmahngründe im Oktober 2013
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Rücksendekosten und Rückgaberecht
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Abmahnung Onlineshop: Umtausch- und Rückgaberecht
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Die häufigsten Abmahngründe im September 2013
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Gefahrübergang & Rückgaberecht
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Abmahnung ebay: 14tägiges Rückgaberecht
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Abmahnung Webshop: Rückgaberecht und Gefahrübergang
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Abmahnung ebay: Widerrufsrecht vs. Rückgaberecht
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Abmahnung Claudia Zollner: Widerrufsrecht vs. Rückgaberecht
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Auf ein Neues: Neue Musterwiderrufsbelehrung 2014

Abmahnung kauf mich GmbH

Die Firma kauf mich GmbH hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich widersprüchlichen und unzureichenden Angaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: kauf mich GmbH
  • Begründung:
    • fehlende Angabe der Telefonnummer
    • fehlende Angabe der E-Mail Adresse
    • falsche Terminangabe einer Veranstaltung
    • widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist
    • unzureichende Angaben zum Rückgabe- und/oder Widerrufsrecht
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 45.000 €

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Abmahnung TradeTexx GmbH

Die Firma TradeTexx GmbH hat einen Wettbewerber wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantien und mehr abgemahnt

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: TradeTexx GmbH
  • Begründung:
    • unlautere Garantieangabe („2Jahre Garantie“)
    • unzulässige Garantieangabe („Geld-zurück-Garantie“)
    • wettbewerbswidrige Angaben zum Transportrisiko
    • widersprüchliche Angaben zum Widerrufsrecht/Rückgaberecht (30 Tage und 14 Tage)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Heinz-Dieter Obitz: Fehlerhafte AGB

Herr Heinz-Dieter Obitz hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Heinz-Dieter Obitz
  • Begründung: angeblich fehlerhafte AGB hinsichtlich Nebenabreden und Erfüllungsort
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung SM-Fahrzeugteile, Sven Minetzke

Die Firma SM-Fahrzeugteile, Inhaber Sven Minetzke hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben hinsichtlich Widerrufs- und Rückgaberecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: SM-Fahrzeugteile, Sven Minetzke
  • Begründung: angeblichfehlende Angaben zum Bestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung ebay: Widerrufs- und Rückgaberecht

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlender Angaben zum Bestehen eines Widerrufs- und/oder Rückgaberechts abgemahnt.

Der Händler handele dadurch unlauter und wettbewerbswidrig.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Die häufigsten Abmahngründe im Oktober 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Oktober 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Oktober 2013:

  

  1. Garantieangaben
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Markenrechtsverletzung
  6. Textilkennzeichnung
  7. Mehrwertsteuer-Ausweis
  8. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Rücksendekosten und Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unwirksamer Angaben zu den Rücksendekosten, dem Rückgberecht und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zu den Nebenabreden, in der Belehrung über das Umtausch- und Rückgaberecht, den Rücksendekosten und zum Gefahrübergang
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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Abmahnung Onlineshop: Umtausch- und Rückgaberecht

Eine Webshop Betreiberin, die im Schwerpunkt Tee und Gewürze zum Verkauf anbietet wurde wegen angeblich unwirksamer Angaben zum Umtausch bzw. der Rückgabe abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angaben zum Umtausch- und Rückgaberecht
  • fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten 
  • angeblich unwirksamer Ausschluss des Rückgaberechts
  • Angaben zum Gefahrübergang
  • Angaben zur Mängelrüge

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Die häufigsten Abmahngründe im September 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat September 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats September 2013:

  

  1. Widerrufsbelehrung
  2. Irreführende Werbung
  3. 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  4. Garantieangaben
  5. fehlende Grundpreisangabe
  6. IP-Adresse
  7. Rohstoffkennzeichnung
  8. Kosmetikverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. EAR-Registrierung

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Gefahrübergang & Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblich unzureichender Angaben zum Rückgaberecht, dem Gefahrübergang und mehr vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlerhafte Angaben zum Gerichtsstand, den Nebenabreden, dem Rückgaberecht, der Gewährleistung und dem Beginn der Widerrufsfrist)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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Abmahnung ebay: 14tägiges Rückgaberecht

Ein ebay Händler wurde wegen einer angeblich pauschalisierten Rückgaberegelung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Irreführung durch Pauschalisierung des Rückgaberechts mit der Verwendung der Formulierung „14tägiges Rückgaberecht“ 

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Webshop: Rückgaberecht und Gefahrübergang

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Angaben zum Rückgaberecht, dem Gefahrübergang und mehr vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlerhafte Angaben zu
    • Gefahrübergang
    • Rückgaberecht
    • Gewährleistung
    • Erfüllungsort
    • Gerichtsstand 

 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Widerrufsrecht vs. Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay wegen angeblich widersprüchlicher Angaben hinsichtlich Widerrufsrecht und Rückgaberecht vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • widersprüchliche Angaben zu Widerruf und Rückgabe

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Claudia Zollner: Widerrufsrecht vs. Rückgaberecht

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Zollner wegen angeblich fehlender ordnungsgemäßer Belehrung der Verbraucher vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner Rechtsanwälte, Notare
  • Abmahner: Claudia Zollner
  • Begründung: angeblich fehlende ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über das ihm zustehende Widerrufs- oder Rückgaberecht
  •  Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

 

 

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Auf ein Neues: Neue Musterwiderrufsbelehrung 2014

Wenig Begeisterung auslösen dürfte bei den Händlern die Verbrauchern ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung.

Wie sich aufgrund der an anderer Stelle aufgezählten Änderungen schon vermuten lässt, wird es mit Inkrafttreten dieser Änderungen eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben. Zwar fällt – wie bereits dargestellt – das Rückgaberecht nach § 356 BGB weg, so dass es künftig keine Rückgabebelehrung mehr geben wird. Dafür hat es die neue Musterwiderrufsbelehrung in sich…

Nach geltender Rechtslage ist es Händlern möglich, eine einheitliche Widerrufsbelehrung einzusetzen, soweit es um die Lieferung von Waren geht. Besondere Anpassungen, etwa hinsichtlich der Liefersituation (z.B. Aufteilung in Einzellieferungen) und Merkmalen der Ware (z.B. deren Gewicht und davon abhängige Rücksendekosten) sind nicht erforderlich.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.