Abmahnung Stecker Kabel Adapter UG: Fristbeginn, Wertersatz und mehr
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Stecker Kabel Adapter UG, vertreten durch die Kanzlei Sandhage vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Sandhage
- Abmahner: Stecker Kabel Adapter UG
- Begründung:
- angeblich unlautere Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
- angeblich wettbewerbswidrige Rücksendebedingungen
- angeblich fehlerhafte Angaben zum Wertersatz
- angeblich unlautere Angaben, daß unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden
- angeblich fehlerhafte Angaben zur sog. 40€-Klausel
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €