Update Abmahnung Ines Martin „40€-Klausel“ durch RA Tawil
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Sascha Tawil
Abmahner: Ines Martin
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 € Mehr erfahren