Update Abmahnung Thomas Baczewski
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Sascha Tawil
Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €