Schlagwort -Sauerstofftherapie

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Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis

Zulässig ? Gesundheitsbezogene Werbung für Sauerstofftherapie ohne wissenschaftlichen Nachweis

An gesundheitsbezogene Werbung werden in diversen Spezialgesetzen hohe Zulässigkeitsanforderungen gestellt, die die etwaig betroffenen Schutzgüter der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit hinreichend berücksichtigen sollen.  Ein Verstoß gegen insofern bestehende Vorgaben wird dabei stets einem wettbewerbswidrigen Verhalten gleichgestellt und birgt großes Abmahnpotenzial.  Insbesondere die Werbung mit tatsächlich nicht bestehenden Wirkungseffekten stellt gemäß §3 HWG regelmäßig eine Irreführung dar.

Wie das OLG Düsseldorf im Bereich der gesundheitsrelevanten Lebensmittelwerbung (Urteil vom 15.01.2013, Az. I-20 U 222/11) stufte das LG Köln mit Urteil vom 01.10.2013 (Az. 33 O 88/13) die Werbung für einer sauerstoffbasierte „Spirovital-Therapie“ mangels konkreter wissenschaftlicher Nachweise der beschriebenen Wirkungen als wettbewerbswidrig ein.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.