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Abmhnung Sammelstelle: Kochmesser.de
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Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer

Abmhnung Sammelstelle: Kochmesser.de

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurde uns eine Abmahnung der Firma kochmesser.de Import GmbH & Co KG vertreten durch die Kanzlei Schleinkofer vorgelegt.

 

 

In der Abmahnung wird die angelich irreführende Werbung (geografische Herkunfstangabe) mit dem Begriff „Switzerland“ beim Verkauf von Messersets gerüft.

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Kochmesser.de: Immerscharfe Messer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Kochmesser.de Import GmbH & Co KG wegen angeblicher irreführender Werbung mit der Produktbeschaffenheit eines Messers vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Anwaltskanzlei Schleinkofer
  • Abmahner: Kochmesser.de Import GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Werbeaussage “Immer Scharf“ beim Verkauf von Messern
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €,

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.