Schlagwort -sehr gut

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Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung
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Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Irreführende Werbung
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Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“
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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung mit altem Textergebnis
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eBay Abmahnung: Irreführende Werbung mit einem nicht mehr aktuellen Testergebnis
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem veralteten Testergebnis
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Abmahnung ÖKO-Test Verlag GmbH
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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung “ÖKO-Test: sehr gut”

Abmahnung ÖKO-TEST Verlag GmbH: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ÖKO-TEST Verlag GmbH wegen angeblich unwahrer Werbeaussagen vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-TEST Verlag GmbH
  • Begründung: angeblich unlautere Werbung mit einem Testergebnis, obwohl die beworbenen Produkte gar nicht geprüft und getestet worden sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 18.000 €

 

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Abmahnung Webshop: Unwahre Werbung mit einem Testergebnis

Der Betreiber eines Webshops wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen in seiner Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung (die mit einem Testurteil beworbenen Produkte seien gar nicht getestet worden)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testergebnis vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses von ÖKO-Test („ÖKO-Test: sehr gut“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebniss abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Werbung mit dem Testergebnis “sehr gut” des ÖKO-Test Verlages ohne Angabe der Fundstelle

 

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich irreführender werbung mit einem Testergebnis vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit dem Aussage “Testurteil sehr gut”
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: „Testurteil sehr gut“

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testurteil vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Weerbung mit einem Testurteil ohne Angabe der Fundstelle desselben und ohne Angabe des Zeitpunkts des zugrundeliegenden Tests.

 

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung mit altem Textergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung mit dem Testergebnis “sehr gut” des ÖKO-Test Verlages

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

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eBay Abmahnung: Irreführende Werbung mit einem nicht mehr aktuellen Testergebnis

Die IT-Recht Kanzlei München wurde über eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen mit einem Testergebnis informiert.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende  Werbeaussagen mit der Formulierung: “Test sehr gut” (Ausgabe 06/2009)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem veralteten Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblicher Werbung mit einem alten Testergebnis vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung mit dem Öko Test Gütesiegel („sehr gut“ Ausgabe 06/2009)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ÖKO-Test Verlag GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma ÖKO-Test Verlag GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht vor.

 
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung und Verstoß gegen den Markenschutz.

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ÖKO-Test Verlag GmbH
  • Begründung: irreführende Werbung mit einem Testergebnis „sehr gut“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht & Markenrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

 

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Abmahnung Amazon: Irreführende Werbung “ÖKO-Test: sehr gut”

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform Amazon betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

 

  • irreführende Werbung mit dem Testergebnis „sehr gut“ des ÖKO-Test Verlages

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.