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Abmahnung Nico Röhl: Fehlende Angabe der Grundpreise
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Abmahnung Christine Mischka GmbH: Grundpreis
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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Haarpflegeprodukten

Abmahnung Nico Röhl: Fehlende Angabe der Grundpreise

Herr Nico Röhl hat einen Amazon-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe von Grundpreisen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Nico Röhl
  • Begründung: fehlende Grundpreisangaben beim Vertrieb von Shampoo
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 15.000,– €

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Abmahnung Christine Mischka GmbH: Grundpreis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Christine Mischka GmbH wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Shampoo und Conditioner vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Rechtsanwälte Luke, Robel & Francke
  • Abmahner: Christine Mischka GmbH
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Haarpflegeprodukten (Shampoo u.ä.9 in Fertigverpackugen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

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Abmahnung ebay: Fehlende Grundpreisangabe bei Haarpflegeprodukten

Ein ebay Händler wurde abgemahnt, weil er die Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Haarpflegeprodukten versäumt haben soll.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Haarpflegeprodukten (Shampoo, Conditioner u.ä.) 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.