Abmahnung Wettbewerbszentrale: Materialzusammensetzung
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler wegen einen angeblichen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
- Begründung: angeblichfehlende Angabe der textilen Zusammensetzung eines Sitzwürfels
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)