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Werbung mit Newslettern: 500,- Euro Vertragsstrafenzahlung für eine Spam-Sendung
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Links der Woche: Briefzustellung, Spam, Nacherfüllung, Schadensersatz, EU, Paypal

Werbung mit Newslettern: 500,- Euro Vertragsstrafenzahlung für eine Spam-Sendung

Das OLG Köln hatte in der Berufungsinstanz geurteilt (Urteil vom 01.06.2011, Az.: 6 U 4/11), dass im Falle des Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,- Euro ausreichend sei und eine angemessene Summe darstelle, um den immateriellen Schaden, welcher dem Kunden aufgrund der unerwünschten Werbe-E-Mail entstanden sei, auszugleichen.

Eine Versicherung belästigte die spätere Klägerin mit einem unerbetenen Werbeanruf, woraufhin die Klägerin die Versicherung abmahnte. Die Versicherung gab sodann eine sehr weit formulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nebst dem Versprechen der Zahlung einer im billigen Ermessen der Klägerin stehenden Vertragsstrafe ab, wobei die Angemessenheit gerichtlich überprüft werden konnte (sog. Hamburger Brauch-Klausel).

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Links der Woche: Briefzustellung, Spam, Nacherfüllung, Schadensersatz, EU, Paypal

Die kurze Arbeitswoche nach Pfingsten geht zu Ende und daher ist es Zeit für unsere Links der Woche.

Lesen Sie unten, was uns diese Woche bei unseren Recherchen noch so alles ins Auge “sprang”.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei

Die Links der Kalenderwoche 23 (14.06..-17.06.11)

😉 Auch eine Einstellung zur Arbeit: Briefträger warf mehrere hundert Briefe weg, weil ihm kalt war, mehr…

🙁 Die schier unendliche Geschichte des Datenschutzes: Spam aus dem sozialen Netz, mehr…

😐 Interessant für alle Online-Händler: Nacherfüllung geht vor Schadensersatz,mehr…

😐 Die EU und der Verbraucherschutz: Luxemburg stärkt Verbraucherrechte bei Mängelhaftung, mehr…

🙁 Neue Sicherheitslücke bei Paypal.com: Die virtuelle Agentin „Sarah“ hat eine Schwachstelle, mehr…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.