Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014
Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Februar 2014 übermittelt wurden, wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.
Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Februar 2014:
- fehlende Grundpreisangabe (ebay)
- Widerrufsbelehrung
- 40-Euro Kalusel
- Fristbeginn des Widerrufs
- irreführende Werbung
- Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
- fehlerhafte AGB
- gesundheitsbezogene Angaben
- Wirkungsversprechen
- Angaben zum Auslandsversand
Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:
Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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