Abmahnung Wettbewerbszentrale: Fehlende Verkehrsbezeichnung
Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten bei Spirituosen abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro München
- Begründung: angeblichfehlende Verkehrsbezeichnung einer Spirituose
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)