Abmahnung Thomas Russer: Alte Widerrufsbelehrung & 40 Euro Klausel
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
Abmahner: Thomas Russer
Begründung:fehlerhafte Angaben zur 40-Euro Klausel
fehlerhafte, weil veraltete WiderrufsbelehrungRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 Euro, Mehr erfahren