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Neue Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Kfz-Reifen ab dem 01.11.2012

Neue Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Kfz-Reifen ab dem 01.11.2012

Die Bereifung hat einen erheblichen Anteil am Spritverbrauch und damit auch CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen.

Die Europäische Union sieht in der Entwicklung besserer Reifenmischungen dahingehend ein erhebliches Sparpotential und hat in dem Zusammenhang, einen einheitlichen Kennzeichnungsstandard geschaffen, der sich an den Kennzeichnungspflichten für den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten orientiert.

Künftig sind Hersteller und Vertreiber von Reifen, und damit auch Reifenhändler, die ihre Produkte im Ecommerce absetzen, zu einer einheitlichen Kennzeichnung nahezu sämtlicher Reifen verpflichtet.

Lesen Sie hierzu den aktuellen Artikel „Verkauf von Reifen“ der IT-Recht Kanzlei.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.