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Einleuchtende Abmahngründe: Neonröhren-Starter und Wettbewerbsrecht

Einleuchtende Abmahngründe: Neonröhren-Starter und Wettbewerbsrecht

Zurzeit werden Anbieter von Startern für Leuchtstoffröhren abgemahnt, weil sie diese im Internet mit falschen Behauptungen anpreisen.

Häufig sollen hierbei elektromechanischen Startern Attribute beigelegt worden sein, die eigentlich elektronischen Startern vorbehalten sind.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine solche Abmahnung vor, in der bemängelt wird, dass elektromechanische Starter u.a. mit folgenden Eigenschaften beworben werden:

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.