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Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken
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Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!

Widerrufsbelehrung 2014: Lassen Sie sich nicht in Ihrer Handlungsfreiheit einschränken

Bereits in wenigen Tagen ist es soweit: Ab dem 13.06.2014 müssen Händler Verbraucher im Fernabsatz mittels einer grundlegend erneuerten Widerrufsbelehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Der Gesetzgeber hat dabei jedoch übersehen, dass die nach neuem Verbraucherrecht in der Widerrufsbelehrung zu erteilenden Informationen dem Händler in aller Regel gar nicht rechtzeitig bekannt sind.

Verbreitet finden sich für dieses Dilemma Lösungsansätze, die den Händler ganz erheblich in seiner Handlungsfreiheit einschränken. Aber nicht bei uns.

Einleitung

Die neue Widerrufsbelehrung 2014 hat es in sich. Schon in wenigen Tagen müssen Händler die gesetzlichen Neuerungen umgesetzt haben.

Aufgrund der erheblich erweiterten Informationspflichten – konkret in Bezug auf die differenzierte Information zum Beginn der Widerrufsfrist in Abhängigkeit von der konkreten Bestell- bzw. Liefersituation und über die Höhe der Rücksendekosten bei Speditionsware – besteht nach unseren Erfahrungen der letzten Woche eine große Unsicherheit bei den Händlern .

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Widerrufsbelehrung 2014: Einsatz einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!

Die sich aus der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht zum 13.06.2014 für die Onlinehändler ergebenden Änderungen sind massiv. Insbesondere bei der Belehrung des Verbrauchers über das diesem zustehende Widerrufsrecht bleibt kein Stein auf dem anderen.

Die nach dem gesetzlichen Muster ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung ist von enormer Komplexität, da diese – anders als nach geltendem Recht – eindeutig auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss.

Die IT-Recht Kanzlei wird es Händlern, die Waren im Fernabsatz verkaufen, dennoch auch künftig ermöglichen, mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten .

Und zwar nicht – wie viele andere – mit versteckten Haken, etwa unter Auflagen, die in der Praxis nicht haltbar sind, wie „Dieses Muster dürfen Sie nur dann verwenden, wenn Sie immer alle bestellten Waren vollständig in einem Paket versenden“ , wirtschaftlich ungünstigen Vorgaben („tragen Sie künftig die Kosten der Rücksendung immer selbst“) oder nicht praktikablen Einschränkungen des Sortiments („Dieses Muster gilt nicht für den Verkauf von nicht paketversandfähigen Waren“)!

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.