Abmahnung Sven Kraft
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Sven Kraft wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an seiner Marke „vevendo“ vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Sven Kraft
- Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von ähnlichen Produkten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 30.000 €