eBay Abmahnung Thomas Baczewski: 40 Euro Klausel
Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sascha Tawil RA
Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:angeblich fehlende korrekte Vereinbarung zur Übernahme der Rücksendekosten
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren