Schlagwort -technische Schritte

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Abmahnung ebay: Werbung mit Testsieger
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Abmahnung Sammelstelle: Eric Schmidt
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Abmahnung Eric Schmidt: Infos zum Vertragsschluss
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Abmahnung ebay: Angaben zum Vertragsschluss

Abmahnung ebay: Werbung mit Testsieger

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Formulierung Testsieger abgemahnt.

Außerdem soll er es versäumt haben den Kunden übe die technischen Schritte zum Zustandekommen des Vertrages zu informieren.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Sammelstelle: Eric Schmidt

Für unsere Abmahnung Sammelstelle wurden wir über eine Abmahnung des Herrn Eric Schmidt informiert. 

 

Herr Eric Schmidt mahnt einen eBay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtangaben (Infos zum Vertragsschluss) ab. 

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Eric Schmidt
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Eric Schmidt: Infos zum Vertragsschluss

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Eric Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich unvollständigen Angaben zum Vertragsschluss.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Sagsöz & Euskirchen Rechtsanwälte
  • Abmahner: Eric Schmidt
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben zu den technischen Schritten, die zum Vergtragsschluss führen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 Euro

 

Unsere Empfehlung

 

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Abmahnung ebay: Angaben zum Vertragsschluss

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform ebay betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • unzureichende Angaben zum Vertragsschluss

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.