Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Teillieferungen & fehlende Warnhinweise
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Angaben zu Teillieferungen und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung:
- fehlende Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
- fehlende Nährwertdeklaration
- unzulässige Angaben zu Teillieferungen
- fehlende Hinweise auf enthaltene Allergene (hier: Sulfite und glutenhaltiges Getreide und daraus gewonnene Erzeugnisse)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto