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Landgericht München II: 3 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert

Landgericht München II: 3 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert

Das Landgericht München II setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 10.02.2001, Az.: 1 HK O 664/11) einen Streitwert von 7.500,- Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin drei Wettbewerbsverstöße in Ihrem gewerblichen Online-Shop begangen.

Das Landgericht München II untersagte der Antragsgegnerin

einen unrichtigen Namen im Impressum mitzuteilen;

nicht darüber zu belehren ob der Vertragstext nach dem Vertragsschuss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;

die Klausel „Teillieferungen sind zulässig.“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.