Abmahnung Lothar Fürst: Textilkennzeichnung nicht zulässig
Herr Lothar Fürst hat einen Ebay-Händler wegen einer unzulässigen Textilkennzeichnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Lothar Fürst
- Begründung: Unzulässige Textilkennzeichnung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 3.000,– €