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Abmahnung IDO Verband: Textilkennzeichnungsangaben sind unzureichend

Abmahnung IDO Verband: Textilkennzeichnungsangaben sind unzureichend

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unzureichender Angaben zur Textilkennzeichnung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlerhafte Formulierung zu den Versandkosten (versicherter Versand)
    • unzureichende Angaben zur Textilkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.