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Abmahnung Claudia Morgan: Unzulässige Rohstoffbezeichnung
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Abmahnung ebay: Unzulässige Rohstoffbezeichnungen

Abmahnung Claudia Morgan: Unzulässige Rohstoffbezeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen der Verwendung von angeblich unzulässigen Rohstoffbezeichnungen beim Vertrieb von textilen Produkten vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung: angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen, die laut Textilverordnung nicht zulässig sind
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

 

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Abmahnung ebay: Unzulässige Rohstoffbezeichnungen

Ein eBay-Händler wurde wegen der Angabe angeblich unzulässiger Rohstoffbezeichnungen abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen die gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Textilverordnung nicht zulässig sind.

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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