Abmahnung Claudia Morgan: Unzulässige Rohstoffbezeichnung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen der Verwendung von angeblich unzulässigen Rohstoffbezeichnungen beim Vertrieb von textilen Produkten vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Claudia Morgan
- Begründung: angebliche Verwendung von Rohstoffbezeichnungen, die laut Textilverordnung nicht zulässig sind
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 €