Auf die Länge kommts an: OLG Köln zur Schopfungshöhe von Produktbeschreibungen
Das OLG Köln hat sich in einem Verfahren (Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 82/11) mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Werbetext über die sogenannte Schöpfungshöhe verfügt, und somit Schutz nach dem Urhebergesetz erlangen kann.
Das Ergebnis: Je länger der Text, umso eher kann eine eigenschöpferische Prägung erkannt werden.
Dazu führt das Gericht aus:
Zwar ist bei Werbetexten die sog. „kleine Münze” nicht geschützt, sondern es ist ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung erforderlich, damit eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG angenommen werden kann. Je länger ein Text ist, desto größer sind jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden kann.
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