Abmahnung Thomas Baczewski 40 Euro Klausel durch Rechtsanwalt Sascha Tawil
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Tawil
Abmahner: Thomas Baczewski
Begründung:angeblich fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €, Mehr erfahren