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Ersatzpflicht für verlorene oder zerstörte Tickets? Ein klares „Nein“ vom OLG München
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Abmahnung FC Schalke 04 Arena Management GmbH

Ersatzpflicht für verlorene oder zerstörte Tickets? Ein klares „Nein“ vom OLG München

Hat ein Online-Tickethändler die Pflicht, verlorengegangene oder zerstörte Tickets zu ersetzen? Nein, dachte sich ein Tickethändler und nahm einen entsprechenden Passus in seine AGB auf. Das OLG München gab ihm in einem aktuellen Urteil Recht (09.06.2011, Az. 29 U 635/11).

In dem Verfahren ging es letztlich um die Rechtmäßigkeit der folgenden Klausel aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlinehändlers:

Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet.

Nach Ansicht des OLG München ist dieser Passus nicht zu beanstanden, da er nicht von der vorgesehenen gesetzlichen Regelung abweicht. Solange Tickets nicht personalisiert sind, stellen sie sogenannte Inhaberpapiere (vgl. § 807 BGB) dar. Bei solchen Eintrittskarten ist der Aussteller zur Leistungserbringung nur an den Karteninhaber und nur gegen deren Aushändigung verpflichtet; anders ausgedrückt: Wer eine Karte hat, kommt rein (egal ob er sie gekauft, geklaut, geerbt, ersteigert oder sonstwie erworben hat), und wer keine Karte hat, kommt nicht rein (egal ob er jemals eine gekauft hat oder nicht), Mehr erfahren

Abmahnung FC Schalke 04 Arena Management GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma FC Schalke 04 Arena Management GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen die AGB vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: FC Schalke 04 Arena Management GmbH

Begründung:

angeblicher Verkauf von Tickets zu überhöhten Preisen 

 
Unsere Empfehlung

Die der Abmahnung der Firma FC Schalke 04 Arena Management GmbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden, Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.