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HWG-Novelle: Werbung für Tierarzneimittel
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HWG-Novelle: Werbung für Tierarzneimittel

Nicht nur die Werbung für Human-, sondern auch diejenige für Tierarzneimittel ist bislang stark rechtlich beschränkt. Nun steht eine Novelle des Heilmittelwerbegesetzes (kurz: HWG) an, die neben der Werbung für Humanarzneimittel auch diejenige für Arzneimittel für Tiere liberalisiert.

Dadurch wird in Zukunft deutlich mehr Werbung erlaubt sein. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften im Werberecht für Tierarzneimittel und stellt die umfangreichen Änderungen vor.

I. Änderungen im Heilmittelwerbegesetz

Vor kurzem stellte die IT-Recht Kanzlei bereits die Veränderungen für Arzneimittel für Menschen vor, die sich durch die HWG-Novelle ergeben. Die Veränderungen betreffen allerdings nicht nur Human-, sondern auch Tierarzneimittel.

Bislang ist die Novelle noch nicht in Kraft getreten. Sie ist zwar am 28. Juni 2012 vom Bundestag verabschiedet worden und sollte ursprünglich noch im Juli 2012 in Kraft treten – unmittelbar mit dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt; dies ist bislang allerdings noch nicht geschehen, daher ist mit einem verzögerten Inkrafttreten zu rechnen.

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Der Verkauf von Arzneimitteln ist generell stark reglementiert, besonders im Internet.

Das gilt nicht nur für Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen, sondern auch für Arzneimittel für Tiere.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber jedoch im Frühjahr 2011 reagiert und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Versandapotheken im Hinblick auf Arzneimittel für Haustiere gelockert.

Wie diese noch recht neuen Regelungen aussehen, erfahren Sie in dem eBook der IT-Recht-Kanzlei zum Online-Handel mit Tierarzneimitteln.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.