HWG-Novelle: Werbung für Tierarzneimittel
Nicht nur die Werbung für Human-, sondern auch diejenige für Tierarzneimittel ist bislang stark rechtlich beschränkt. Nun steht eine Novelle des Heilmittelwerbegesetzes (kurz: HWG) an, die neben der Werbung für Humanarzneimittel auch diejenige für Arzneimittel für Tiere liberalisiert.
Dadurch wird in Zukunft deutlich mehr Werbung erlaubt sein. Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften im Werberecht für Tierarzneimittel und stellt die umfangreichen Änderungen vor.
I. Änderungen im Heilmittelwerbegesetz
Vor kurzem stellte die IT-Recht Kanzlei bereits die Veränderungen für Arzneimittel für Menschen vor, die sich durch die HWG-Novelle ergeben. Die Veränderungen betreffen allerdings nicht nur Human-, sondern auch Tierarzneimittel.
Bislang ist die Novelle noch nicht in Kraft getreten. Sie ist zwar am 28. Juni 2012 vom Bundestag verabschiedet worden und sollte ursprünglich noch im Juli 2012 in Kraft treten – unmittelbar mit dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt; dies ist bislang allerdings noch nicht geschehen, daher ist mit einem verzögerten Inkrafttreten zu rechnen.
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