Abmahnung Thomas Russer: Widerrufsbelehrung , Transportschäden, 40 Euro Klausel
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Spiske Maisch Rechtsanwälte
Abmahner: Thomas Russer
Begründung:fehlerhafte Angaben zur 40-Euro Klausel
fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufsrechtes
fehlerhafte Angaben zur Annahme unfreie Rücksendungen
fehlerhafte Angaben zur Regelung von TransportschädenRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 12.500 Euro, Mehr erfahren