Abmahnung Avanto GmbH: Irreführende Werbung und widersprüchliche Angaben
Die Firma Avanto GmbH hat einen Online-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben in mehreren Fällen abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Avanto GmbH
- Begründung:
- angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Leder“
- angeblich widersprüchliche Angaben über die Dauer der Widerrufsfrist
- angeblich widersprüchliche Angaben über die Kosten der Rücksendung im Fall eines Widerrufs
- eine angeblich unzulässige AGB-Klausel
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop