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Online-Partner-Börse: Kündigung per E-Mail zulässig – anderslautende AGB unwirksam
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.: Unwirksame AGB

Online-Partner-Börse: Kündigung per E-Mail zulässig – anderslautende AGB unwirksam

Keine Kündigung per E-Mail? Die entsprechende Kündigungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Partner-Börse unter „elitepartner.de“ hat das LG Hamburg nun für unwirksam befunden (Urteil vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12).

Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam. Die Partner-Börse wollte die Kündigung der Mitgliedschaft nur in Schriftform und per Telefax zulassen, nicht jedoch eine Kündigung per E-Mail.

 

Die unwirksame Klausel


Unter dem Punkt „Kündigung“ heißt es in den AGB der Partner-Börse:

“Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

 

Eine Kündigung per E-Mail sollte danach nicht möglich sein.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen den unlauteren Wettbewerb e.V.: Unwirksame AGB

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblich fehlerhafter AGB Klauseln vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • angebliche Verwendung von AGB mit unwirksamen Klauseln
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.