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Abmahnung IDO Verband: Unzulässige Angaben zur Ersatzpflicht

Abmahnung IDO Verband: Unzulässige Angaben zur Ersatzpflicht

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Angaben zur Ersatzpflicht und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende gesetzmäßige Belehrung zum Widerruf
    • falscher Belehrungstext
    • falsche Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
    • fehlender Textbaustein aus der Muster-Widerrufsbelehrung
    • unzulässige Angaben zur Ersatzpflicht
    • unwirksame Rechtswahlklausel
    • unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.