Abmahnung IDO Verband: fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
- Verwendung einer unwirksamen Klausel
- unzureichende Angabe von Grundpreisen
- fehlende Angabe der zum Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
- unzureichende Informationen über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto