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Keine Abmahnung ohne Relevanz: Ohne USt-IdNr. & Handelsregistereintrag im Impressum
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Abmahnung Thomas Roth UST-ID Nr.
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Abmahnung Sven Pörzgen

Keine Abmahnung ohne Relevanz: Ohne USt-IdNr. & Handelsregistereintrag im Impressum

Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden.

So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

In dem vom LG Berlin zu entscheidenden Fall hat die Beklagte Fahrzeuge im Internet angeboten und dabei keine Angaben zur Handelsregisternummer und zu ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend: „USt-IdNr.“) im Impressum gemacht. Infolgedessen wurde sie von der Klägerin abgemahnt und später auf Unterlassung verklagt.

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Abmahnung Thomas Roth UST-ID Nr.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Roth wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Pflichtangaben.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: RA Reinhold Vogelsang

Abmahner: Thomas Roth
Begründung:

angeblich fehlende Angabe der Umsatzsteueridentnummer

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 20.000 €

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Abmahnung Sven Pörzgen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Sven Pörzgen wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Kurtenacker & Kollegen

Abmahner: Sven Pörzgen
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung
angeblich fehlende Angabe der Umsatzsteueridentnummer
angeblich fehlerhafte irreführende Werbung („Ladenpreis“)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 6.000 Euro

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.