Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Angabe des Alkoholgehaltes
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Onlinehändler wegen der angeblich fehlenden Angabe des Alkoholgehalts abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung:
- fehlende Angabe des Alkohogehalts beim Vertrieb von Spirituosen
- fehlende Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Webshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto