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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Angabe des Alkoholgehaltes

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende Angabe des Alkoholgehaltes

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Onlinehändler wegen der angeblich fehlenden Angabe des Alkoholgehalts abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung:  
    • fehlende Angabe des Alkohogehalts beim Vertrieb von Spirituosen
    • fehlende Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.