Abmahnung Verbraucherzentrale Berlin: fehlende Grundpreisangabe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Berlin e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verbraucherzentrale Berlin
Begründung:
angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Fertigpackungen
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren